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Das Landgericht Hannover hat einen 52-jährigen Aerzener heute wegen Totschlags verurteilt – zu neun Jahren Haft und zeitweiser Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der alkoholkranke Mann Anfang Januar einen langjährigen Bekannten aus Hannover mit Messerstichen getötet hat. Vorausgegangen war ein Streit um Geld für die Nutzung eines Computers. Vor der Einweisung in eine Entziehungsanstalt wird der 52-Jährige aber zunächst für zweieinhalb Jahre in Haft geschickt. Durch den sogenannten Vorwegvollzug kann der Verurteilte nach den maximal zulässigen zwei Jahren in der Entziehungsanstalt möglichweise wieder auf freien Fuß kommen. Voraussetzung wäre aber ein optimaler Verlauf der Haft- und Therapiezeit.




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