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Gegen einen 28-jährigen Mann haben Beamte der Polizeistation Hess. Oldendorf ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da dieser am Dienstagabend (28.06.2016) entgegen einer Anordnung der Stadtverwaltung am Wanderparkplatz „Kreuzsteinquelle“ (Pappmühle) unter Benutzung von Einmalgrillschalen gegrillt hatte. Zudem ließ der Hess. Oldendorfer die noch glühenden Grillschalen zusammen mit Abfällen (u.a. Fleischreste) unter einem Tisch am Wanderparkplatz zurück. Der Verursacher muss nun mit einem Bußgeld rechnen.




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