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Das Landgericht Hannover hat die Unterlassungsklagen des Energieversorgers Westfalen Weser Netz GmbH wegen der Vergabe der Stromkonzessionen in Hameln-Pyrmont abgewiesen. Westfalen Weser Netz hatte gegen die Gemeinden Aerzen, Coppenbrügge, Salzhemmendorf und Emmerthal wegen der beschlossenen Vergabe der Stromkonzessionen an die Stadtwerke Hameln geklagt. Das Vergabeverfahren sei nicht transparent und nicht rechtlich einwandfrei gewesen, so die Begründung. Nach der heutigen Entscheidung des Landgerichts hat Westfalen Weser allerdings keinen im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzbaren Anspruch auf Unterlassung des Vertragsabschlusses mit den Stadtwerken Hameln. Die Beklagten hätten die Anforderungen an ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren bei der Vergabe der Stromkonzessionen eingehalten, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.




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