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Der Vorstoß aus Niedersachsen für ein Einwanderungsgesetz konnte im Bundesrat noch nicht verabschiedet werden. Der von den Ländern Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen unterstütze Antrag wurde zunächst an den Ausschuss der Länderkammer zur Beratung verwiesen. Ziel eines Einwanderungsgestzes sei es, den Zuzug von Fachkräften attraktiver zu gestalten. Unteranderem sollen Regelungen für die arbeitsmarktbezogene Einwanderung zusammengefasst, Engpassberufe definieren und eine unkomplizierterer Familiennachzug von Arbeitern aus dem Ausland ermöglicht werden. Die SPD im Bund wirbt seit langem für ein Einwanderungsgesetz und will noch im Herbst einen Entwurf vorlegen. Die Union ist bei dem Thema uneins.




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