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Seit Ende 2014 dürfen in Deutschland geborene Kinder von Nicht-EU-Bürgern neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch die ihrer Eltern behalten. Vorher mussten sie sich bis zum 23. Lebensjahr entscheiden, welche Staatsangehörigkeit sie behalten wollen. Die CDU will diese sogenannte Optionspflicht wieder einführen. Auch der Hamelner CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Vietz befürwortet, dass sich in Deutschland geborene Kinder von Nicht-EU-Bürgern für eine einzige Staatsangehörigkeit entscheiden sollen. Schätzungsweise 1,5 bis 4 Mio. Menschen in Deutschland hätten die doppelte Staatsbürgerschaft, konkrete Zahlen gebe es aber nicht, so Vietz. Die doppelte Staatsbürgerschaft werde nicht grundsätzlich in Frage gestellt, sie sollte aber die Ausnahme und nicht der Regelfall sein. Er halte es in vielen Fällen für selbstverständlich, sich für eine Staatsbürgerschaft zu entscheiden.




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