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Der 46-jährige Uwe K. soll im Sommer 2015 seine damals 42 Jahre alte Frau in Lauenau umgebracht haben, weil er mit seiner Geliebten ein neues Leben beginnen wollte. Die Verteidigung hatte kurz vor der Urteilsverkündung erklärt, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nicht belastbar genug seien, um den 46-Jährigen zu verurteilen. Der Verteidiger des Angeklagten hatte einen Freispruch gefordert, denn auch die Geliebte des Mannes könnte für den Tod der Ehefrau verantwortlich sein. Ob gegen das Urteil Revision eingelegt wird, ist noch nicht bekannt.




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