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Der kommunale Netzbetreiber Westfalen Weser Netz hatte gegen die Vergabe der Strom- und Gasnetzkonzession in Hessisch Oldendorf an die Stadtweerke Hameln eine einstweilige Verfügung eingereicht. Heute hat das Oberlandesgericht OLG Celle die Klage der Westfalen Weser abgewiesen. Das OLG Celle folgte damit einem eigenen Urteil aus März 2016 zum Neuabschluss eines Konzessionsvertrags, in dem in einem ähnlich gelagerten Fall zugunsten der Kommune entschieden wurde. Hinzu kommt: das Landgericht Hannover hatte auf Basis dieser Urteils im August 2016 bereits die Klage der Westfalen Weser gegen die Strom-Konzessionsvergabe der vier Kommunen Coppenbrügge, Emmerthal, Salzhemmendorf und Aerzen an die Stadtwerke Hameln ebenfalls abgewiesen. Das OLG Celle hat nun bestätigt, dass die Kommune ein korrektes Ausschreibungsverfahren durchgeführt hat. Gleich nach der Entscheidung vor dem Oberlandesgericht unterschrieben Hessisch Oldendorfs Bürgermeister Harald Krüger und die Geschäftsleitung der Stadtwerke Hameln, Susanne Treptow, den Strom- und Gaskonzessionsvertrag.

 




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