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Die für den Landkreis Hameln-Pyrmont bis zum 31.01.2017 befristete Stallpflicht für Geflügel zum Schutz gegen die sogenannte Vogel-Grippe (Aviäre Influenza, kurz AI) wird aufgrund der aktuellen Risikobewertung nicht verlängert. Die aktuelle Risikobewertung für das Kreisgebiet hat ergeben, dass die Stallpflicht für Geflügel unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, des Tierwohls und der wirtschaftlichen Folgeschäden aktuell nicht aufrechterhalten werden kann, sagte die Kreissprecherin. Im Landkreis selbst wurden keine Fälle von Vogelgrippe festgestellt – in den benachbarten Kreisen wurden seit mehr als vier Wochen keine Infektionen beim Nutzgeflügel nachgewiesen. Außerdem gibt es in Hameln-Pyrmont keine große Nutzgeflügeldichte und keine Gebiete für Brut- und Gastvögel. Trotz der aufgehobenen Stallpflicht sei weiterhin Vorsicht geboten, und die besonderen Schutzmaßregelungen seien weiterhin gültig – mindestens bis zum 20. Mai dieses Jahres.

 




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