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Damit verliert die Verfügung vom 7. Februar über die Stallpflicht für Geflügel mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit, heißt es in der Mitteilung vom Landkreis. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium habe die Risikogebiete für Vogelgrippe neu bewertet. Nur noch in Landkreisen mit einer besonders hohen Geflügeldichte und dort, wo ein besonderes Wildvogel-Risiko besteht, soll die Stallpflicht in Niedersachsen erhalten bleiben. Nach Auffassung des Ministeriums bedeutet die Stallpflicht in Gebieten mit weniger als 1000 Tieren pro Quadratkilometer keinen zusätzlichen Gewinn an Biosicherheit. Gleichwohl seien die bisher geltenden Biosicherheitsmaßnahmen auch weiterhin strikt einzuhalten.




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