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Im Rechtsstreit um ein “Wildtierverbot” bei Zirkusaufführungen hat die Stadt eine Niederlage erlitten. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg sieht das Wildtierverbot der Stadt Hameln bei Zirkusaufführungen als rechtswidrig an. Die Stadt muss eine Zirkusaufführung auf ihrem Gebiet auch dann zulassen, wenn dort Wildtiere gezeigt werden. Mit diesem heute bekanntgemachten Beschluss bestätigte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Entscheidung der Vorinstanz. Die Kommune kann gegen das Urteil keine Rechtsmittel mehr einlegen. Die Stadt Hameln hatte damit argumentiert, dass eine Kommune bei der Vergabe von eigenen Veranstaltungsplätzen einen weiten Gestaltungsspielraum habe.




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