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Im Fall des Mordversuchs an einer 28-jährigen Frau in Hameln im vergangenen November haben die Rechtsanwälte des Opfers Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hannover eingelegt. Man habe die Frist wahren müssen, um die schriftliche Urteilsbegründung in Ruhe prüfen zu können, sagte Rechtsanwalt Roman von Alvensleben. Ein 39-Jähriger aus Eimbeckhausen hatte seine ehemalige Lebenspartnerin mit einem Strick um den Hals hinter seinem Auto hergeschleift. Das Landgericht hatte den Mann am 31. Mai wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu 14 Jahren Haft verurteilt. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten eine lebenslange Haft gefordert. 




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