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Um Prostituierte besser gegen Gewalt und Ausbeutung zu schützen, tritt morgen das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Kritik gibt es allerdings von den niedersächischen Kommunen.Nach dem neuen Gesetz müssen sich Prostituierte künftig persönlich beim Einwohnermeldeamt anmelden und beraten lassen. Die Beratung soll in gesundheitlicher und sozialer Hinsicht erfolgen , sagt Monika Steudle vom Gesundheitsamt Hameln-Pyrmont. Für die Beratung müssen die Prostitutierten 40 Euro bezahlen. Die tatsächlichen Kosten könnten aber durchaus höher liegen – zum Beispiel wenn bei Sprach- und Verständigungsschwierigkeiten Dolmetscher benötigt werden. Ein weiteres Problem könnte sich aus der Zahl der Prostituierten ergeben. Noch sei nicht abzuschätzen, wie groß der Arbeitsaufwand für das Gesundheitsamt sein wird, so Steudle. Und auch die Kontrolle der Meldeauflagen dürfte die Behörden vor ein Personalproblem stellen. Ob mit dem Gesetz tatsächlich ein besserer Schutz gewährleistet werden kann, sei somit fraglich.




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