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Die Eltern von Kindergartenkindern in Niedersachsen müssen ab heute keine Gebühren mehr für den Besuch einer Kindertageseinrichtung bezahlen. Mit dem Start des neuen Kindergartenjahres entfallen die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von drei Jahren bis zur Einschulung. 63,2 Millionen Euro an erhöhten Abschlagszahlungen hat das Land angewiesen, um den Trägern von Einrichtungen die Elternbeiträge zu ersetzen. Entsprechende Bescheide für jede einzelne Einrichtung erhalten die Träger über die Niedersächsische Landesschulbehörde. Die Zahlung erfolgte automatisch. Im Zuge der Einführung der Beitragsfreiheit zahlt das Land einen erhöhten Finanzhilfesatz von 55 Prozent der Personalkosten im Kindergartenjahr 2018/2019. Ab dem nächsten Kindergartenjahr 2019/2020 wird der Finanzhilfesatz jährlich um einen Prozentpunkt erhöht, bis dieser ab Beginn des Kindergartenjahres 2021/2022 bei 58 Prozent liegt.




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