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Im Dezember hat der Rat der Stadt Hameln die lange umstrittene Baumschutzsatzung gekippt. Jetzt steht fest: Die Satzung war wegen eines Formfehlers unwirksam – also nie in Kraft getreten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Das Gericht hat bei seiner Entscheidung nicht die Inhalte der Satzung bemängelt, sondern die Form der Veröffentlichung. Das Gericht musste sich mit der Satzung befassen, da die damalige FDP-Fraktion und der FDP-Politiker und Rechtsanwalt Rüdiger Zemlin persönlich gegen die Satzung geklagt hatten. Nach Aufhebung der Satzung wurde die Klage zwar zurückgezogen. Zu klären war aber noch die Kostenfrage. Hier sieht sich Zemlin als einzigen Sieger: als persönlich beteiligter Kläger müsse er keine Gerichtskosten bezahlen und bekomme seine Auslagen von der beklagten Stadt Hameln erstattet. Diese müsse auch die Hälfte der Gerichtskosten tragen. Die andere Hälfte wurde der früheren FDP-Fraktion auferlegt, die allerdings nur bis zur Kommunalwahl 2016 bestand und nach der Feststellung des Gerichts mit der neuen Ratsperiode endgültig erloschen sei.




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