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„Eine Person.; leichter Zigeunereinschlag; besser nichts anbieten!“ Das bekam eine in Hameln lebende Frau schwarz auf weiß, auf einem Antwortbogen von der WGH, der Wohnungsgenossenschaft Hameln . Der diskriminierende Zusatz war scheinbar nur für die interne Kommunikation gedacht und ausversehen an die zurückgesendeten Unterlagen geheftet worden. Die Frau hatte sich daraufhin an die Presse gewandt. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes spricht von einem „besonders krassen Fall von rassistischer Diskriminierung“. Die heimische Bundestagsabgeordnete der Partei DIE LINKE Jutta Krellmann sagte, ihr sei bislang kein so drastischer Fall von Diskriminierung bekannt gewesen. Krellmann erwartet Konsequenzen seitens der WGH. Unter anderem müsse der Frau eine Wohnung angeboten werden. Doch nicht nur bei der Wohnungsgenossenschaft Hameln sollte ab sofort genauer hingeschaut werden, meint Krellmann. Die Frau, die seit den 60er Jahren in Deutschland lebt, ist Opfer von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt geworden, was laut Gesetz verboten ist. Krellmann rät der Betroffenen, den Vorfall anzuzeigen. Ob die Frau den Vorfall zur Anzeige bringt, ist bislang noch unklar. Auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag Anja Piel aus Fischbeck äußerte sich auf Facebook zu dem Vorfall, sie geht davon aus, dass dies nicht der einzige Fall von rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist.




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