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In einem ersten Schritt hat die Verwaltung Ausschlussgebiete definiert, in denen es ein Bauverbot für Windenergieanlagen gibt. In einem weiteren Schritt prüft die Verwaltung die verbliebenen Flächen auf sogenannte weiche Tabukriterien. Auch sie können zum Ausschluss von Windkraftanlagen führen, wie z.B. der Abstand zu einem Wohngebiet. Aktuell haben Bürger, Naturschutzverbände, aber auch andere Behörden bis zum 17. Juni die Möglichkeit, zu den Ausschlussgebieten Stellung zu nehmen. Für den Sommer plant die Stadt eine öffentliche Veranstaltung. Bürger, Vertreter von Naturschutzverbänden und Ortsräte sind eingeladen, gemeinsam über weiche Tabukriterien zu diskutieren und diese mit Prioritäten zu versehen. Sollen zum Beispiel Waldflächen mit besonderer Bedeutung für die Erholung von der Windenergienutzung ausgeschlossen werden? Am Ende heißt es zu schauen, welche Flächen übrig bleiben, wenn harte und weiche Potenzialflächen abgezogen werden. Diese so genannten Potenzialflächen kommen grundsätzlich für Windenergie in Betracht. Mit dem Planentwurf erfolgt dann die nächste politische Beratung. Die Ortsräte werden beteiligt, und als Besonderheit soll es wiederum eine gemeinsame Veranstaltung mit allen Ortsräten und dem Stadtentwicklungsausschuss geben. Mit dem konkreten Planwerk startet die letzte Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Am Ende steht ein Beschluss des Rates. Abschließend plant die Stadt nochmals eine Info-Veranstaltung für alle interessierten Bürger.




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