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Der Finanzausschuss hat sich einstimmig für die Änderung der Förderrichtlinie zur Stiftung Wohnungshilfe („Förderung von selbst genutztem Wohneigentum“) beschlossen. Von der Stadt Hameln werden jetzt nicht nur Eigentumsmaßnahmen bei Neubau gefördert, sondern auch bei Aus- und Umbau, Erweiterung und Modernisierung. Des Weiteren sollen neben einkommensschwachen jungen Familien und Menschen mit Behinderung auch Haushalte mit mindestens einer Person über 60 Jahre förderberechtigt werden, durch Aus-/Umbau oder Erweiterung altersgerechten Wohnraum zu schaffen. Am 3. Juli wird der Rat abschließend über die Änderung der Förderrichtlinie entscheiden.




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