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Dieser Beschluss war erforderlich, weil der bisherige Text rechtliche Fragen aufgeworfen und inhaltlichen Optimierungsbedarf aufgezeigt hatte. Ein von der Stadt beauftragter Fachanwalt hatte den bisherigen Beschluss überprüft und der Stadt die Wiederholung des Beschlusses empfohlen.  Der Anwalt hatte die Einteilung in Zonen als rechtlich angreifbar kritisiert. Die Formulierung Umsatzmaßstab sei zudem rechtlich irreführend. Der erneute Beschluss soll vom Rat im März bestätigt und die Satzung noch im Dezember beschlossen werden. Dann könnte der Beitrag ab 2021 in Kraft treten. Erwartungsgemäß wurde der Beschluss von der Mehrheitsgruppe 17 im Ausschuss nach erneuter Diskussion abgesegnet. CDU und AFD stimmten dagegen.

 




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