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Seit gestern (1. März) müssen alle Kindergartenkinder in Deutschland gegen Masern geimpft sein. Auch in den Kindergärten in Hameln-Pyrmont gilt ab sofort die Impfpflicht gegen Masern. Der Stichtag gilt zunächst nur für Neuanmeldungen. Wer ab jetzt in den Kindergarten kommt, muss nachweisen, dass er geimpft ist oder dass eine Immunität vorliegt oder dass aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann. Kinder, die die bereits im Kindergarten sind, haben noch bis zum 31. Juli 2021 Zeit, die Masernimpfung nachzuholen. Wer dann nicht geimpft ist, darf nicht in den Kindergarten, sagt der Leiter des Sankt Johannis-Kindergartens in Groß Berkel, Michael Strathmann. Ob es Probleme geben werde, sei noch nicht absehbar. Einige Eltern hätten durchaus Vorbehalte gegen das Impfen.




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