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Der Landkreis Hameln-Pyrmont weist auf die ab heute (28.04.) geltenden neuen Bußgeldregeln für Autofahrende hin. Heute, 28. April 2020 tritt mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung eine Vielzahl von Änderungen in Kraft. Ziel ist es, die Mobilität auf den Straßen sicherer, klimafreundlicher und gerechter zu gestalten. So wird zum Schutz der Radfahrenden für Kraftfahrzeuge ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts sowie 2 m außerorts vorgeschrieben. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr besteht zudem in Zukunft ein generelles Haltverbot. Verstöße dagegen werden, ebenso wie das Parken auf Geh- und Radwegen sowie in zweiter Reihe, mit Bußgeldern bis zu 100 Euro geahndet. Außerdem werden die Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten erhöht. Bei der missbräuchlichen Benutzung eines Behindertenparkplatzes wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro (bisher 35 Euro) erhoben. Wer gegen die Pflichten im Zusammenhang mit der Bildung einer Rettungsgasse verstößt, muss statt wie bisher mit einem Bußgeld von 20 Euro jetzt mit mindestens 200 Euro und 2 Punkte in Flensburg rechnen. Je nach Tatumständen kommt noch ein einmonatiges Fahrverbot dazu. Bei Geschwindigkeitsverstößen ist innerhalb geschlossener Ortschaften bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h mit einem einmonatigen Fahrverbot zu rechnen. Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt dies künftig ab einer Überschreitung von 26 km/h. Bereits wer mit 16 km/h zu viel unterwegs ist, erhält einen Punkt in Flensburg und auch die Verwarnungsgelder, die nicht mit einer Punkteeintragung einhergehen, werden verdoppelt.




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