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Demnach sagt die Landesregierung, dass die Landratswahl, die während der Corona-Pandemie ausschließlich als Briefwahl durchgeführt worden ist, rechtmäßig sei. Grundlage dafür sei das Infektionsschutzrecht, wonach eine reine Briefwahl in Ausnahmen möglich sei, so die Landesregierung. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der niedersächsischen FDP-Fraktion hervor. Schon einmal stellte die FDP-Fraktion im Landtag zur Landratswahl im Landkreis eine Anfrage. Die erste Antwort der Landesregierung dazu war nichtssagend. Nun stellte die Fraktion im Landtag nochmal eine Anfrage mit weiteren Nachfragen und jetzt wird deutlich erklärt, reine Briefwahlen im Rahmen einer Pandemie seien zulässig, heißt es in der Antwort der Landesregierung, die radio aktiv vorliegt. Ob sich die Kreistags FDP wiederum davon beeindrucken lässt ist unwahrscheinlich. Sie hat heute in einer Stellungnahme vorab bereits erklärt, sie hält die Landrats-Stichwahl nach wie vor für unrechtmäßig, obwohl die Landesregierung zu einer anderen Beurteilung kommt. Ähnlich sehen das auch die Unabhängigen, sowie die CDU und AfD. Heute, ab 15 Uhr, wird im öffentlichen Kreistag im Weserberglandzentrum über die Rechtmäßigkeit der Stichwahl entschieden. Egal wie es ausgeht, es droht wohl eine juristische Auseinandersetzung.




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