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Es geht um die Frage, ob der neugewählte Landrat Dirk Adomat (SPD) überhaupt rechtmäßig gewählt wurde. Am Tag der Stichwahl Anfang April durften die Bürger wegen der Corona-Pandemie nur per Briefwahl abstimmen. Dies sei rechtlich nicht zulässig, meinen zwei Bürger und erhoben Einspruch. Wenn der Kreistag den Einsprüchen recht gibt, ist die Landratswahl ungültig. Eine Briefwahl lasse sich leicht manipulieren, sagt Bernard Heyen. Er hat zusammen mit einem anderen Bürger Einspruch eingelegt. Wenn eine Wahl infolge höherer Gewalt nicht durchgeführt werden könne, dann müsse sie verschoben werden. Das Land Niedersachsen habe versäumt, das Gesetz rechtzeitig zu ändern. Für den Kreiswahlleiter stand die Gesundheit der Wahlhelfer und Wähler im Vordergrund. Er habe das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit im Blick gehabt. Die Mehrheitsverhältnisse in Hameln-Pyrmont sind alles andere als eindeutig. Wenn der Kreistag die Einsprüche nicht zurückweist, ist die Landratswahl ungültig. Damit würde aber nicht sofort die Amtszeit von Adomat enden. Denn gegen den Beschluss könnten sowohl er als auch der Kreiswahlleiter klagen. Allerdings haben auch die beiden Bürger, die Einspruch gegen die ausschließliche Briefwahl erhoben hatten, angekündigt, zu klagen, sollte der Kreistag entscheiden, die Wahl sei rechtmäßig gewesen.




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