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Der Landkreis Hameln-Pyrmont verlängert die Allgemeinverfügung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Hamelner Altstadt und weiteren Straßenzügen um einen Monat. Somit gilt auch weiterhin an den bereits benannten Straßen eine Maskenpflicht, außer es liegt ein ärztliches Attest vor. Im Vorfeld wurde darüber gesprochen, ob medizinische Masken oder auch FFP2 Masken dort zur Pflicht werden sollen. Am Ende entschied sich die Kreisverwaltung dagegen. Der Grund gegen eine medizinische oder FFP2 Maskenpflicht im Freien: es sei nicht verhältnismäßig, heißt es aus dem Kreishaus. Auch zum Thema Impftermine und die Vergabe nahm die Kreisverwaltung Stellung. Sabine Meißner, Leiterin des Krisenstabes sagte, auch sie sei über die Situation erbost und zeigte damit nach Hannover zur Landesregierung. Sie bedauere die Unzufriedenheit der Impfwilligen, so Meißner weiter und ergänzte, der Landkreis könne aber nichts für die Situation. Derzeit überlege der Landkreis mögliche Impfpaten einzusetzen, die die Senioren zu den noch nicht absehbaren Impfterminen begleiten sollen. Ebenfalls im Gespräch sei, dass der Landkreis über die Städte und Gemeinden die Menschen anschreiben wolle, wann sie Anspruch auf einen Termin haben werden. Es sei aber noch vieles unklar, weil aus Hannover die Vorgaben wechselten und im Landkreis nach wie vor Impfstoff fehle.




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