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Die Stadt Bad Pyrmont weist auf die besondere Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer bei Eis und Schnee hin. Anlieger sind verpflichtet, die Gehwege mit einer geringeren Breite als 1 m ganz, die übrigen mind. in einer solchen Breite freizuhalten. Ist ein ausgebauter Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn von Schnee und Eis freizuhalten, ebenso die Gossen. Dieser Räum- und Streupflicht müssen die Anlieger tagsüber unverzüglich nachkommen, sobald Schnee gefallen ist oder sich Glätte gebildet hat. Treten Schneefall oder Glätte nach 20.00 Uhr auf, besteht die Räum- und Streupflicht bis spätestens 8.00 Uhr des folgenden Tages. Zur Glättebeseitigung sind abstumpfende Mittel zu verwenden. Streusalz darf nur in geringen Mengen verwendet werden. Außerdem appelliert die Stadt ausdrücklich an alle Kraftfahrer, beim Abstellen ihrer Fahrzeuge am Straßenrand unbedingt darauf zu achten, dass eine mind. 4 m breite Fahrgasse für die Durchfahrt der mit breiten Anbaugeräten ausgerüsteten Winterdienstfahrzeuge bleibt.




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