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Der Gastronomiebetrieb Curry-Farm hat vor dem Landgericht Hannover in erster Instanz gegen seinen Versicherer gewonnen. Das Unternehmen hatte eine Versicherung, die bei Betriebsschließung eintritt, abgeschlossen. Seine Versicherung verweigerte ihm einen Schadenersatz für sog. „Betriebsschließungen aufgrund behördlicher Verfügung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes“. Begründung: in dieser Versicherung sei Corona nicht enthalten. Die beklagte Versicherung wurde jetzt vom Landgericht Hannover zur Zahlung verurteilt, heißt es von der die CURRY Farm vertretenden Rechtsanwaltskanzlei in Hameln. Der Versicherer hat angekündigt, vor dem Oberlandesgericht in Celle Berufung einzulegen.




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