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Trotz Corona sind im vergangenen Jahr niedersachsenweit insgesamt 3.674 Ehrenamtskarten ausgegeben worden. Allerdings war es durch die corona-bedingten Einschränkungen für viele Engagierte viel schwieriger, ihre Aktivitäten im normalen Umfang durchzuführen. Diese Einschränkungen werden auch in diesem Jahr, zumindest für einen gewissen Zeitraum, bestehen bleiben. Während der Corona-Pandemie gilt deshalb die Regelung, dass Ehrenamtliche, die nur aufgrund der Einschränkungen ihre sonst übliche Einsatzzeit nicht erreichen – und damit die Voraussetzungen für den Erhalt der Niedersächsischen Ehrenamtskarte nicht erfüllen – die Karte dennoch erhalten bzw. verlängern können. Hierzu sollen die Ehrenamtlichen in dem Antrags- bzw. Verlängerungsformular die eigentliche Stundenanzahl angeben. Durch die Organisation soll dann bestätigt werden, dass das Engagement Corona-bedingt nicht in vollem Umfang ausgeführt werden kann oder konnte. Die Antragsformulare, die im Landkreis Hameln-Pyrmont gelten, werden entsprechend angepasst. Inhaber der Jugendleitercard (Juleica) können die Ehrenamtskarte bereits nach nur einem Jahr ehrenamtlichen Engagements beantragen. Für diesen Personenkreis wurde die Frist von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Der erforderliche Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit in Höhe von 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ist auch für diese Personengruppe Voraussetzung für die Aushändigung einer Ehrenamtskarte, wobei die die Corona-Sonderregelung auch für Juleica-Inhaber gilt. Alle Informationen rund um die Ehrenamtskarte sind auf den Internetseiten des FreiwilligenServers unter www.freiwilligenserver.de nachzulesen.




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