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Grund ist ein zweiter bestätigter Fall der sogenannten Vogelgrippe in der Region Hannover – eine tote Wildgans war an den Koldinger Teichen gefunden und auf den H5-Erreger positiv getestet worden. Um die Gefahr der Einschleppung und Ausbreitung der Vogelgrippe zu minimieren, dürfen ab morgen/ Dienstag, 9. März, Geflügelhaltungen in folgenden Gebieten ihre Tiere nicht mehr im Freien halten, sondern nur noch im Stall oder unter einer sogenannten Schutzvorrichtung: Hemmingen (Westerfeld, Arnum, Harkenbleck und Wilkenburg), Laatzen (Alt-Laatzen, Grasdorf, Rethen und Gleidingen) und Pattensen (Reden und Koldingen). Vom neuen Aufstallungsgebot berührt sind 63 Betriebe und Geflügelhaltungen. Einbezogen wurden auch Gebiete, die von durchziehenden Vögeln bevorzugt als Rastplätze genutzt werden. Bereits am 21. November 2020 hatte die Region anlässlich eines bestätigten Falles von Vogelgrippe die Aufstallungspflicht rund um das Steinhuder Meer verfügt. Dieses Aufstallungsgebot ist unverändert gültig.




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