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Am Mittwochnachmittag , den 21.04.2021, war es auf der Papenstraße zu einem Verkehrsunfall gekommen. Während die Rettungskräfte damit beschäftigt waren, ein Unfallopfer medizinisch zu versorgen, wurde bemerkt, dass ein 48-jähriger unbeteiligter Mann Film – oder Fotoaufnahmen von der Behandlung machte.

Er wurde durch Rettungskräfte aufgefordert, den Unfallort zu verlassen. Nach dem Eintreffen der Polizei befand sich der Hamelner jedoch immer noch in der Nähe. Es wurde festgestellt, dass einige Nahaufnahmen des Opfers im Smartphone des Mannes vorhanden waren. Daher wird gegen den 48-jährigen wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen ermittelt. Ihn erwartet ein Strafverfahren mit einer, aus dem Gesetz resultierenden Strafandrohung von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer angemessenen Geldstrafe.




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