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Die Netzwerkarbeit zwischen Polizei, Stadt Hameln und dem Landkreis Hameln-Pyrmont trage Früchte, heißt es in einer Pressemitteilung. Kfz-Führern, die durch ihr Verhalten eine Gefahr für die Gesundheit der Anwohner sind, wird jetzt eine schriftliche Unterlassungsverfügung durch die Stadt Hameln zugestellt. Darin wird ihnen bei der Benutzung ihrer Kraftfahrzeuge das lärmverursachende Verhalten untersagt. Für den Fall eines erneuten Verstoßes wird ein Zwangsgeld festgelegt, das auch sofort zu entrichten ist. Diese Verfahrensweise wurde durch das Verwaltungsgericht Hannover überprüft und bestätigt.




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