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Ab dem 01. September muss die für den Bezug von Arbeitslosengeld I gesetzlich vorgeschriebene Arbeitslosmeldung wieder persönlich erfolgen. Darauf weist die Arbeitsagentur in Hameln hin. Die Arbeitslosmeldung ist ohne vorherigen Termin zu den Öffnungszeiten in der örtlichen Arbeitsagentur möglich. In den Räumlichkeiten der Agentur für Arbeit muss ein Mundnasenschutz getragen werden. Für die Arbeitslosmeldung ist die Vorlage des Personalausweises oder eines anderen Ausweisdokumentes (dann in Verbindung mit einer aktuellen Meldebestätigung) zwingend notwendig. Alle anderen Anliegen können weiterhin vorrangig per Telefon, Videotelefonie oder online geklärt werden.




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