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Sowohl in den Wahlbenachrichtigungsbriefen zur Kommunalwahl heute als auch zur Bundestagswahl am 26. September wurde bereits hingewiesen, dass bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. MKreiswahlleiter Andreas Pachnicke erinnert an diesen Hinweis und die damit verbundene generelle Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Mitbringen dürfen bzw. sollten die Wählerinnen und Wähler auch einen eigenen Kugelschreiber, um damit die Kreuze auf den Stimmzetteln machen zu können, rät Pachnicke. Weitere Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Durchführung von Wahlen unter Corona Bedingungen sind auf der Internetseite des Landes Niedersachsen zu finden: www.niedersachsen.de/Coronavirus/FAQ/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-186686.html#wahl




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