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Der niedersächsische Städtetag kritisiert die Regelungen für Weihnachtsmärkte. Eine Einzäunung des Marktes mit Zugangskontrollen widerspräche dem Charakter der Weihnachtsmärkte, sagte Städtetagspräsident Ulrich Mägde. Die alternativ vorgeschlagene Bändchen-Ausgabe sei organisatorisch aufwendig, personal- und damit sehr kostenintensiv. Auch die Überwachung allein durch die Standbetreibenden sei ungeeignet. Diese Kontrollmaßnahmen könnten wegen der damit verbundenen Wartezeiten zu großem Unmut bei den Besuchern führen. Wer etwas essen oder trinken möchte auf einem Herbst- oder Weihnachtsmarkt in Niedersachsen, muss laut Corona-Landesverordnung geimpft, genesen oder getestet sein. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind davon ausgenommen.
Der Niedersächsische Städtetag würde die nordrhein-westfälische Regelung für Weihnachtsmärkte bevorzugen. Danach würden stichprobenartige Kontrollen zur Einhaltung der 3G-Regeln durch Ordnungsdienste und Polizei durchgeführt.




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