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Die Öffis und die Polizei Hameln appellieren noch einmal an alle Verkehrsteilnehmer insbesondere in der dunklen Jahreszeit Bushaltestellen mit erhöhter Aufmerksamkeit zu passieren. Immer wieder beobachtet die Polizei unangepasstes Verhalten an Bushaltestellen. Die eingeschaltete Warnblinkanlage eines Busses in einer Haltestelle sagt aus, dass Achtung geboten ist. Beispielsweise jüngere Schulkinder, die als Teilnehmer im Straßenverkehr noch unerfahren sind, können gefährliche Situationen noch nicht richtig einschätzen und überqueren unachtsam die Straße. Wenn ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinker an einer Haltestelle steht, ist es grundsätzlich erlaubt, diesen zu überholen. Dies gilt für beide Fahrtrichtungen. Vorbeifahren darf man jedoch nur in Schrittgeschwindigkeit (höchstens 4-7 km/h). Um richtig zu überholen, muss zudem darauf geachtet werden, dass ein ausreichend großer Abstand zum Bus eingehalten wird. Die Fahrgäste dürfen beim Ein- und Aussteigen nicht behindert oder gefährdet werden. Im Zweifel sollten Autofahrer warten und den Fußgängern Vorrang gewähren. Ein Verstoß dieser Straßenverkehrsregeln kann mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld bis zu 70 Euro geahndet werden. In der nächsten Zeit soll es vermehrt Kontrollen durch die Polizei in diesem Bereich geben, heißt es in einer Pressemitteilung.




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