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Der besorgniserregende Anstieg der Infektionszahlen in den vergangenen Wochen hat jetzt auch Konsequenzen für die Zutrittsregelungen zu den Dienststellen der Stadtverwaltung Hessisch Oldendorf. Ab 01.12.2021 gilt für den Zutritt zum Rathaus und den Technischen Betrieben für alle Besucherinnen und Besucher die 3G-Regel. Das heißt, es ist ein Nachweis über Impfung oder Genesung oder ein aktueller negativer Corona-Test (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden / PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) zusammen mit einem Lichtbildausweis vorzuhalten. Die entsprechenden Nachweise werden jeweils vor Ort durch städtische Bedienstete kontrolliert. Auch wird nach wie vor um eine vorherige Terminvereinbarung seitens unserer Besucherinnen und Besucher gebeten. Für Anliegen im Zuständigkeitsbereich des Bürgerbüros ist eine vorherige Terminvereinbarung online oder telefonisch erforderlich. Die Bürgerinnen und Bürger werden grundsätzlich gebeten, ihren Besuch im Rathaus auf die unbedingt erforderlichen Anlässe zu beschränken.




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