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Ab Montag, dem 6. Dezember 2021 gilt in Bad Pyrmont die „3 G Regel“ nicht nur für alle Mitarbeitenden sondern auch für alle Besuchenden des Rathauses sowie sämtlicher Dienststellen der Stadtverwaltung. (Für das Museum im Schloss Pyrmont gelten die besonderen Vorschriften für Kultureinrichtungen, also die 2-G-Plus-Regelung). Vor dem Betreten des Rathauses bzw. einer Dienststelle mit Ausnahme des Museums ist ab Montag zwingend ein geeigneter Nachweis über einen vollständigen Impfschutz oder die Genesung nach einer COVID 19 Erkrankung oder einen negativen Test (Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und bei öffentlichen Teststationen gemacht werden kann, oder PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf) vorzuzeigen. Die Durchführung eines Selbsttests vor Ort ist für Besucherinnen und Besucher nicht möglich. Außerdem gilt die FFP2-Maskenpflicht und die Mindestabstände müssen eingehalten werden. Die Stadtverwaltung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Alle Informationen zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung, sowie Kontaktdaten sind unter www.stadt-badpyrmont.de zu finden.




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