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Niedersächsische Künstlerinnen und Künstler sowie Personen, die den Nachlass von Kunstschaffenden verwalten, können sich bis zum 15. Februar 2022 für die Aufnahme in das Online-Portal „Künstlerdatenbank und Nachlassarchiv Niedersachsen“ bewerben. Für die Aufnahme in das Portal sind die künstlerische Bedeutung und Qualität des Werks entscheidend. Die Empfehlung zur Aufnahme gibt die Kunstkommission des Landes Niedersachsen. Das Portal macht bedeutendes kulturelles Erbe zugänglich für Wissenschaft, Forschung, Administration und Öffentlichkeit, sagt Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler. Das Projekt „Künstlerdatenbank und Nachlassarchiv Niedersachsen“ ist Teil des Masterplans „Digitalisierung der niedersächsischen Landesregierung“. Frei und ohne Aufnahmebeschränkungen steht allen Bildenden Künstlerinnen und Künstlern in Niedersachsen eine Datenbank zur Verfügung. Damit können Werkverzeichnisse erstellt und dauerhaft verwaltet werden. Das Portal steht seit 2018 niedersächsischen Künstlerinnen und Künstlern sowie deren Erben kostenfrei zur Publikation ihres Werks zur Verfügung: www.kuenstlerdatenbank.niedersachsen.de Bewerbungen und Anfragen sind an den Bund Bildender Künstlerinnen und Künstler für Niedersachsen e.V – BBK – zu richten: mail@kuenstler-in-niedersachsen.de




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