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Das Jobcenter Hameln-Pyrmont weist auf Veränderungen bei den Sozialleistungen und Unterstützungsmöglichkeiten bei Energiekostennachzahlungen hin. Neben der Erhöhung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes seien noch weitere Sozialleistungen angehoben worden, sagte Katharina Gehring vom Jobcenter. In diesen Fällen müssten die Kunden dem Jobcenter diese Änderungen, zum Beispiel beim Kinderzuschlag und beim  Unterhaltsvorschuss, melden. Wenn Kunden wegen der stark gestiegenen Energiepreise bei ihrer Jahresabrechnung nachzahlen müssten, sollten sie sich an das Jobcenter wenden. Um negative Konsequenzen, wie zum Beispiel Mahnverfahren und damit zusätzliche Kosten, zu vermeiden, sollten die Jahresabrechnungen möglichst schnell beim Jobcenter eingereicht werden.




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