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Der Wunsch nach mehr Freizeit hat für zwei Schüler aus Rinteln ein rechtliches Nachspiel. Die 17 und 18 Jahre alten Rintelner hatten in ihrer Schule gefälschte Arztbescheinigungen vorgelegt, um sich vom Unterricht befreien zu lassen. Sie hatten dabei aber nicht die Rechnung mit ihrem Klassenlehrer gemacht. Der fragte in der Arztpraxis nach, und erfuhr, dass der angeblich ausstellende Arzt seit knapp einem Jahr bereits im wohlverdienten Ruhestand ist. Jetzt wird gegen die beiden Schüler wegen Urkundenfälschung ermittelt. Die Strafe für Urkundenfälschung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.




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