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Lügdes Bürgermeister Torben Blome weist darauf hin, dass Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) beim Finanzamt abgeben müssen. Ab Mai werden individuelle Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z.B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen, verschickt. Diese Daten können nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen werden.

Diese Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 erheben die Kommunen die Grundsteuer nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die dann geltende Grundsteuer der Städte und Gemeinden. Bei Fragen ist das Finanzamt Detmold unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 05231/972-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de erreichbar.




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