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Nachdem es bei der Zulassungsstelle Holzminden Entlassungen gegeben hatte, müssen die Hauptbeschuldigten nun wieder eingestellt werden. Beide Kündigungsschutzklagen hatten hier Erfolg, die beiden Mitarbeiter, Reiner R. und Carsten L., die der Landkreis als Hauptbeschuldigte ausgemacht hat, müssen wieder eingestellt werden. Die restlichen fristlosen Kündigungen werden in fristgerechte Kündigungen umgewandelt. Eine Lohnfortzahlung sowie die Abgeltung der Urlaubsansprüche hat ebenfalls zu erfolgen. Zudem werden die gegenseitigen Vorwürfe nicht aufrechterhalten. Im Klartext bedeutet das: Der Landkreis wird Geld im sechsstelligen Bereich in die Hand nehmen müssen. Die frühere Belegschaft der Behörde hatte offenbar über Jahre entwertete Nummernschilder an einen Schrotthändler verkauft. Eine Mitarbeiterin hatte erklärt, dass dieses Vorgehen seit Mitte der 1970er-Jahre gängige Praxis gewesen sei. Eine Dienstanweisung, wie mit entwerteten Nummernschildern umzugehen sei, habe es nie gegeben. Das Geld sei unter anderem für Weihnachtsfeiern ausgegeben worden. Der Landkreis hatte nach Bekanntwerden der Vorgänge die gesamte Belegschaft entlassen.




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