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Das Programm zur Grundsteuerreform ist seit dem 01. Juli freigeschaltet. Auch alle Grundstückseigentümerinnen und –Eigentümer im Landkreis sind verpflichtet, bis zum 31. Oktober 2022 eine sogenannte Grundsteuererklärung, bzw. Feststellungserklärung abzugeben. Die Angaben sollen digital über ELSTER an das Finanzamt geschickt werden, sagt die Hamelner Steuerberaterin Bianka Cigdem. Auch wenn die Frist noch bis Ende Oktober läuft – zu lange sollte die Abgabe nicht aufgeschoben werden, empfiehlt Cigdem. Die Grundsteuererklärung sei Pflicht. Die neu berechnete Grundsteuer soll ab 2025 erhoben werden. Von Änderungen können auch Mieterinnen und Mieter betroffen sein. Ziel der Reform ist eine gerechtere Bewertung der Grundstücke, unter anderem auch nach ihrer Lage. Das Finanzamt Hameln hat eine Hotline zur Grundsteuerreform eingerichtet: Tel. (05151) 204 – 405              




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