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Durch aufmerksame Zeugen ist der Polizei am Freitagabend ein augenscheinlich alkoholisierter Autofahrer gemeldet worden. Der 46-jährige Fahrzeugführer aus Rinteln ist schließlich durch Polizeibeamte an seiner Wohnanschrift angetroffen worden. Ein Atemalkoholtest hat einen Wert von 3,49 Promille ergeben. Der Führerschein des Fahrzeugführers ist beschlagnahmt worden.

Des Weiteren haben am Samstagmittag Polizeibeamte einen 19-jährigen aus Rinteln auf seinem E-Scooter kontrolliert. Hierbei ist festgestellt worden, dass der E-Scooter nicht versichert gewesen ist. Ein entsprechendes Strafverfahren ist gegen den Fahrzeugführer eingeleitet worden. Ebenfalls am Samstagmittag ist ein 21-jähriger aus Rinteln auf seinem E-Scooter kontrolliert worden. Vor Ort haben sich Hinweise auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel ergeben. Ein freiwilliger Test hat diesen Verdacht bestätigt. Der Fahrzeugführer muss sich nun wegen einer Trunkenheitsfahrt verantworten. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass E-Scooter bzw. Elektrokleinstfahrzeuge nicht unter der Beeinflussung von Betäubungsmitteln geführt werden dürfen. Es gelten zudem dieselben Alkoholgrenzen für Kraftfahrzeugführer. Fahranfänger bzw. unter 21-jährige haben die „0,00 Promillegrenze“.




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