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Im benachbarten Kreis Höxter ist in einem Geflügelbestand die Geflügelpest (Vogelgrippe, Aviäre Influenza, HPAI) festgestellt worden. Aufgrund dessen musste um den Betrieb eine Schutz- und Überwachungszone in einem Radius von insgesamt zehn Kilometern gebildet werden. Diese bleibt mindestens 30 Tage bestehen. Auch einen kleinen Teil des Landkreises Holzminden betrifft das. Dabei handelt es sich um Randbereiche von Lauenförde. Dort befinden sich zwar laut Kenntnis des Bereichs Verbraucherschutz und Tiergesundheit des Landkreises Holzminden keine Geflügelhaltungen. Dennoch weist die Behörde vorsorglich darauf hin, dass in dem abgesperrten Gebiet gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden dürfen. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung des Bereiches Verbraucherschutz und Tiergesundheit zulässig.




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