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Nachdem in einem Geflügelbestand im Kreis Lippe Ende November Geflügelpest festgestellt wurde, war um den Betrieb eine Schutz- und Überwachungszone gebildet worden, wovon in Teilen auch der Landkreis Hameln-Pyrmont betroffen war, speziell Teile der Gemeinden Bad Pyrmont und Aerzen. Da keine weiteren Ausbrüche im Bereich der Überwachungszone festgestellt wurden, konnte diese nun zum Jahreswechsel aufgehoben werden. Für die Geflügelbetriebe gelten keine Einschränkungen mehr. Gemäß der aktuellen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institus wird das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel aber weiterhin als hoch eingestuft. Daher sei es umso wichtiger, dass weiterhin in allen Geflügelhaltungen die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, heißt es vom Landkreis. Der direkte und indirekte Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln muss unbedingt verhindert werden. Futter, Wasser und Einstreu müssen vor Verunreinigung durch Wildvögel geschützt sein. Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Bekämpfung wird nach der Geflügelpestverordnung und nach EU-Recht durchgeführt.  Bei einem Anstieg von Geflügelverlusten oder deutlichen Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme im Geflügelbestand sind unverzüglich Abklärungsuntersuchungen durch einen Tierarzt durchzuführen.  Bei einem Fund von toten Wildvögeln, insbesondere Enten und Gänse, sollte dies dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Aktuelle Informationen zur aviären Influenza können auf folgender Internetseite eingesehen werden: www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/




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