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Das Landgericht Detmold verurteilte den 37-Jährigen heute am Freitag wegen Mordes und mehrfacher Vergewaltigung zu dieser Haftstrafe und stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausschließt.
Außerdem ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an, so dass der Mann auch nach Verbüßung der eigentlichen Strafhaft nicht freikäme. Er hatte bereits vor zehn Jahren einen Menschen mit einer Axt getötet. Das Gericht sieht wegen dieser Vorgeschichte einen Hang zu vergleichbaren Taten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am Bundesgerichtshof (BGH) ist eine Revision, also eine Überprüfung auf Rechtsfehler, möglich.       Quelle dpa




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