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Vom 1. April bis zum 15. Juli müssen Hunde auf Freiflächen und in Wäldern wieder an die Leine gelegt werden. Das ist seit 2002 im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung geregelt. In vielen Kommunen gibt es zudem weitere Regelungen, etwa für Parks. Aus Sicht des Naturschutzbundes (Nabu) hat sich die Leinenpflicht für Hunde als wirksam erwiesen. Durch die Leinenpflicht sollen freilebende Tiere während der Brut- und Setzzeit geschützt werden. «Hunde werden von diesen Tieren als Bedrohung wahrgenommen und können für Jungtiere zu einer tödlichen Gefahr werden», teilte der Nabu mit. Bei einer empfindlichen Störung würden Elterntiere oft die Versorgung des Nachwuchses einstellen. Besonders gefährdet seien etwa Rehkitze, junge Hasen oder der Nachwuchs bodenbrütender Vogelarten.
Die Leinenpflicht wird von sogenannten Feld- und Forsthütern kontrolliert. Ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 5000 Euro Geldbuße geahndet. Zahlen zu Verstößen liegen dem zuständigen Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium nicht vor.    Quelle dpa




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