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Nach einem ersten Aufruf der Stadt Hameln sind bereits viele Bewerbungen als Laienrichter und -richterinnen eingegangen, es fehlen jedoch noch Bewerbungen für das Jugendschöffenamt. Noch bis Sonntag, 30. April, können sich Interessierte bewerben, heißt es von der Stadt. Schöffen sind Laienrichter, die ihre Lebenserfahrung und Menschenkenntnis einbringen, um die Rechtsprechung in Jugendstrafsachen zu unterstützen. Dabei erhalten sie eine eigene Stimme in der Urteilsfindung. Die Schöffinnen und Schöffen werden für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt und werden ihre ehrenamtliche Tätigkeit am Amtsgericht Hameln oder am Landgericht Hannover ausüben. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen einige Voraussetzungen erfüllen, um das Schöffenamt antreten zu dürfen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Hameln wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Außerdem müssen sie deutsche Staatsangehörige sein und die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass sie einer Verhandlung folgen können. Sie sollten über soziale Kompetenz und Menschenkenntnis verfügen, sollten unvoreingenommen und objektiv sein und insbesondere das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Wer Jugendschöffin oder -schöffe werden möchte, sollte zusätzlich speziell in der Jugenderziehung oder Jugendarbeit über besondere Erfahrung verfügen. Interessierte für das Amt eines Jugendschöffen / Jugendschöffin richten ihre Bewerbung an die Stadt Hameln, Abt. Zentrale Dienste, Frau Feldmann (Tel. 05151/202-1311). Das Bewerbungsformular kann hier heruntergeladen werden und steht auch unter www.schoeffenwahl.de zur Verfügung.

 




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