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Im Vorfeld hatte es Einwände von Ratsmitglied Rudi Leinhart gegeben. Er sah einen Verstoß gegen das Planungsrecht durch den Bau einer Fahrzeughalle in einem Wohngebiet. Dem widerspricht jedoch eine jetzt vorliegende Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. Hier heißt es: “Die vorgesehene Feuerwehrnutzung ist im öffentlichen Interesse und zeitlich befristet. Sie dient dem Allgemeinwohl, dem Schutz von Menschenleben und der Vermeidung von Sachschäden. Es wurde eine befristete Baugenehmigung nach § 63 NBauO erteilt. Gründe, die ein aufsichtsbehördliches Einschreiten erfordern, sind nicht ersichtlich.“
Leichtbauhalle und Container sind mittlerweile bis auf kleine Restarbeiten fertiggestellt. Die bauordnungsrechtliche Schlussabnahme des Objektes hat bereits erfolgreich stattgefunden. Das Objekt wurde an die Nutzer übergeben. Die Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr Holzhausen richten aktuell die Räumlichkeiten ein und werden in Kürze ihren Dienst dort aufnehmen.




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