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Der Landkreis Hameln-Pyrmont weist darauf hin, dass Wegränder und Feldraine möglichst nur einmal im Jahr gemäht werden sollen. Die Raine entlang der Feldwege und Ackerränder sind insbesondere für Insekten, Vögel, Kleinsäuger und Niederwild wichtige Lebensräume und zudem Nahrungsquelle, Rückzugsraum sowie Brut- oder Nistplatz. Auch für die Biotopvernetzung sind die Feld- und Wegraine von hoher Bedeutung. Sie stellen Verbindungen zwischen unterschiedlichen Lebensräumen dar, z. B. zwischen Wald, Hecken, Feldgehölzen oder Brachen und bieten so Wanderkorridore für Tiere und Pflanzen, sagt Harald Baumgarten, Leiter der unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Hameln-Pyrmont. Zu häufiges, oft auch zu frühes Mähen in Form einer Mulchmahd bewirkt, dass viele Pflanzen nicht mehr aussamen können. Lichtbedürftige Pflanzen können unter der Mulchdecke, also unter dem gemähten Gras, nicht gedeihen. Ein Teil der in den Feldrainen vorhandenen Insekten überlebt eine solche Mahd nicht. Durch eine zu späte Mahd gehen wiederum Überwinterungsmöglichkeiten für die Insekten verloren. Der Eintrag von Düngemitteln bewirkt zusätzlich eine Förderung der wenigen, nährstoffliebenden Allerweltsarten, wodurch die Artenvielfalt abnimmt. Landwirte, Feldmarkinteressenschaften und Kommunen sollten die Feldraine und Wegränder möglichst spät im Jahr, etwa im September/Oktober, mähen, heißt es vom Landkreis. Dabei sollten die Wegränder nicht gleichzeitig mit den umliegenden Acker- und Grünlandflächen gemäht werden, damit weiterhin wichtige Rückzugsräume und Nahrungsquellen bestehen bleiben. Die Wegränder sollten zudem nicht gleichzeitig auf beiden Seiten, sondern in einem Abstand von ca. 3 Wochen, gemäht werden. Balken- oder Kreiselmäher ohne Aufbereiter sind deutlich schonender für Insekten und daher einem Schlegelmäher vorzuziehen. Zudem verhindert eine Schnitthöhe von 10 – 15 cm und ein geringes Mahdtempo, dass Insekten und Kleintiere geschreddert werden. Das Mahdgut sollte frühestens nach einer dreitägigen Anwelkzeit, spätestens jedoch nach einer Woche abgeräumt werden. Durch das Abräumen des Mahdgutes können sich Blühpflanzen versamen und gleichzeitig werden der Fläche Nährstoffe entzogen. Für Fragen zur Pflege von Wegrändern und Feldrainen ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont per E-Mail unter naturschutz@hameln-pyrmont.de erreichbar.




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