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Landwirte, die aus Umweltschutzgründen auf Gewässerrandstreifen und in Wasserschutzgebieten auf Pflanzenschutzmittel und auf Düngung verzichtet haben, können mit einer rückwirkenden Auszahlung von Ausgleichszahlungen rechnen. Bei den Mitteln handelt es sich nach Angaben des niedersächsischen Umweltministeriums zwar nicht um Geld der Europäischen Union, die EU-Kommission habe der Zahlung aber zustimmen müssen. Diese Genehmigung liege nun vor, sagte ein Sprecher der Ministeriums. Die Ausgleichszahlungen sind Teil des «Niedersächsischen Weges», bei dem sich Land, Landwirtschaft und Naturschutzverbände zu Verbesserungen im Umwelt-, Natur- und Gewässerschutz verständigt haben. Dabei wurden Uferzonen festgelegt, in denen der Einsatz von Dünger und Pestiziden verboten wurde.




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